Allgemeine Informationen
Brief an Kinder und Jugendliche zur Information über psychologische Beratung und Therapie
Ablauf
Kontakt
Sie können mich per Telefon +41 76 525 55 11 oder per Mail hannah.froesch@psychologie.ch kontaktieren. Falls Sie mich telefonisch nicht erreichen, bitte hinterlassen Sie mir eine Nachricht und ich werde Sie, so schnell als möglich, zurückrufen. Bitte beachten Sie, dass ich donnerstags und freitags nicht in der Praxis bin.
Erstgespräch
Wenn ich Ihnen mit meinem Angebot weiterhelfen kann, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Wir lernen uns kennen. Sie schildern mir ausführlich ihr Anliegen (Problematik, Wünsche, Ziele) und ich schildere Ihnen meine Arbeitsweise. Zusammen planen wir ein individuell auf Sie/Ihr Kind/Ihre Familie angepasstes Behandlungsangebot. Wenn Ihnen mein Angebot zusagt, werden im Rahmen einer Psychotherapie Termine für eine vertiefte Abklärung vereinbart (für eine Beratung ist dies nicht notwendig). Wichtig ist mir, dass ich Sie/Ihr Kind und Ihre Familiensituation ganz genau verstehe und Ihnen und Ihrem Kind verständlich erklären kann woran wir, warum und wie arbeiten (Transparenz).
Diagnostische Phase (Abklärung)
In einer psychotherapeutische Behandlung, folgt in der Regel zuerst eine diagnostische Phase. Aufgrund von Gesprächen und der Interaktion mit Ihrem Kind und Ihnen, sowie mit standardisierter Diagnostik in Form von klinischen Interviews, Fragebogen und möglicherweise Leistungstests, mache ich eine genaue Analyse der Ressourcen und der Problematik und plane die geeignete individuelle Behandlung. Falls dies als hilfreich erachtet wird und Sie damit einverstanden sind, spreche ich auch mit den Lehrpersonen oder weiteren wichtigen Bezugspersonen Ihres Kindes. Am Ende der Abklärung, werde ich Ihnen und Ihrem Kind verständlich erklären, wie es zu den Schwierigkeiten gekommen ist und wie wir zusammen eine Veränderung erreichen. Mein Ziel ist es, mit Ihnen als Eltern und mit Ihrem Kind/Jugendlichen Kompetenzen aufzubauen, so dass Sie als Familie wieder selbstständig mit Belastungssituationen und Krisen umgehen können.
Weiterer Verlauf
Zusammen besprechen wir welches Setting (Einzel- oder Familiensetting) für Sie und Ihr Kind geeignet ist. Die Eltern werden bei Kindern und Jugendlichen in der Regel immer in die Therapie miteinbezogen. Bei gewissen Problembereichen arbeite ich hauptsächlich mit den Eltern. Die therapeutische Arbeit mit jüngeren Kindern erfordert individuelle, altersangemessene, kreativ-spielerische Zugänge zu der vorliegenden Problematik, zum Erarbeiten von Lösungen und Veränderungsmöglichkeiten. Zusammen mit Ihnen und Ihrem Kind/Jugendlichen überprüfe ich regelmässig den Therapiefortschritt und die Zielerreichung.
Therapieabschluss
In der Abschlussphase sehen wir uns weniger häufig. Wir widmen uns der «Rückfallprophylaxe», indem wir die Therapie reflektieren, die wichtigsten Inhalte wiederholen und zukünftige schwierigen Situationen antizipieren und diesbezügliche Strategien repetieren. Manchmal werden Auffrischungssitzungen nach dem eigentlichen Abschluss der Therapie vereinbart.
Schweigepflicht und Qualitätssicherung
Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin bin ich an das Berufsgeheimnis gebunden und unterstehe der Schweigepflicht. Berichtete Inhalte behandle ich streng vertraulich. Wenn es sinnvoll ist, Informationen an Dritte weiterzugeben oder einzuholen, brauchen ich eine von Ihnen unterzeichnete, zweckgebundene, schriftliche Entbindung. Dies wird mit Ihnen sowie Ihrem Kind/Jugendlichen sorgfältig vorbesprochen.
Therapiefortschritte und gemeinsam vereinbarte Ziele werden während der gesamten Behandlung immer wieder überprüft (z.B. anhand von spezifischen, evaluierten Fragebogen).
Ich nehme regelmässig an Fortbildungen und Supervisionen teil. Zudem unterstehe ich als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin dem Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG), welches Qualitätskriterien betreffend Weiterbildung und Fortbildung vorgibt.
Tarife
Grundversicherung
Die psychotherapeutischen Leistungen werden seit dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung übernommen. Dazu braucht es vor dem Erstgespräch eine ärztliche Anordnung (Kinderärzt:in, Hausärzt:in) für die ersten 15 Sitzungen. Eine Verlängerung um weitere 15 Std. bedarf nach Absprache wieder einer ärztlichen Anordnung.
Invalidenversicherung
Für anerkannte Geburtsgebrechen kann eine Kostengutsprache für Psychotherapie bei der IV beantragt werden.
Opferhilfe
Bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt kann bei der Opferhilfe ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden.
Unfallversicherung
Besteht ein psychisches Leiden als Folge eines Unfalls, kann bei der Unfallversicherung die Kostenübernahme beantragt werden.
Selbstzahler:innen
Sie können die Kosten für die Psychotherapie selbst bezahlen. Ebenso sind Beratungen/Coaching nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Der Tarif beträgt 170 CHF / 50 Minuten.
Zusatzversicherungen
Gemäss aktuellem Stand übernehmen die Zusatzversicherungen die Kosten psychologischer Psychotherapie in den meisten Fällen nicht mehr, obwohl trotz Einführung des Anordnungsmodells die laufenden Zusatzversicherungen bestehen bleiben. Es gibt eine stetige Rechtssprechung der Gerichte, die besagt, dass Leistungen der Grundversicherung zunächst durch diese übernommen werden und eine Zusatzversicherung in der Regel nur ergänzend zur Anwendung kommt, etwa dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die von der Grundversicherung nicht übernommen werden.
Vereinbarte Termine sind verbindlich, sie können bis 24 Stunden vorher ohne Kosten abgesagt werden (telefonisch oder per E-Mail). Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif der vereinbarten Sitzung verrechnet, bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz in Rechnung gestellt.